AGB

1. Geltung der Vertragsbedingungen, Zustandekommen des Vertrages

 

1.1 Für das Vertragsverhältnis zwischen der Vodafone GmbH, Ferdinand-Braun-Platz 1, 40549 Düsseldorf (nachfolgend „VF D2“ genannt) und dem VF D2-Homeseller (nachfolgend „Homeseller“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Homesellers gelten nicht, auch wenn VF D2 diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn VF D2 den Antrag des Homesellers im Rahmen der Online-Registrierung durch Einrichtung eines Account und Einrichtung einer Vodafone-Seite unter einer eigenen Homeseller-Adresse annimmt. Voraussetzung für den Vertragsschluss ist, dass der Homeseller eine Kopie seines Personalausweises oder Reisepasses per Fax an die Nummer 0800 - 50 35 739 oder per Mail an die Adresse kontakt@homeseller.de weiterleitet.

1.3 Mitarbeiter von VF D2 sowie deren Angehörige oder im gleichen Haushalte lebende Personen können nicht als Homeseller für VF D2 tätig werden und sind nicht berechtigt, sich als Homeseller zu registrieren. Sollte im Rahmen der Online-Registrierung dennoch ein Account und eine Vodafone-Seite unter einer eigenen Homeseller-Adresse eingerichtet werden, so wird VF D2 den Account und die Vodafone-Seite unter der eigenen Homeseller-Adresse umgehend wieder löschen. Ein Provisionsanspruch ist in jedem Falle ausgeschlossen.

 

2. Änderungen der Vertragsbedingungen

 

2.1 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Homeseller schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt und treten einen Monat nach der Mitteilung in Kraft.

2.2 Ändert VF D2 die Vertragsbedingungen zu Ungunsten des Homesellers, kann der Homeseller innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen. In diesem Fall gelten die bisherigen Konditionen bis zur Beendigung des Vertrags weiter.

 

3. Rechte und Pflichten des Homesellers

 

3.1 Durch den Vertrag wird der Homeseller nicht verpflichtet, für VF D2 tätig zu werden. Es wird weder ein Arbeitsvertrag noch ein Handelsvertreterverhältnis zwischen den beiden Parteien begründet. Soweit der Homeseller Verträge für VF D2 vermittelt, so ist diese Vermittlung im Verhältnis zu einer sonstigen geschäftlichen Tätigkeit von nachrangiger Bedeutung. Der Homeseller ist nicht berechtigt, im Namen oder für Rechnungen von VFD2 rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder entgegen zu nehmen. Der Homeseller ist nicht berechtigt, sich Dritter bei der Wahrnehmung seiner Tätigkeiten zu bedienen.

3.2 Aufgrund des Vertrages mit VF D2 erhält der der Homeseller einen Account mit einer eigenen Homeseller-ID sowie eine Internetadresse, über die Endkunden Zugang zum Onlineshop bzw. Zugang zu einer Internetseite von VF D2 erhalten. Es handelt sich um eine VF D2-Internetseite, die für den Homeseller personalisiert ist.  Der Homeseller ist nicht berechtigt, diese für ihn personalisierten VF D2-Seiten zu verändern. Der Homeseller ist berechtigt auf seiner Internetseite Werbung für Vodafone D2 zu schalten. Die Inhalte für eine solche Werbung stellt VF D2 zur Verfügung. Zum Vertragsabschluss wird der Endkunde auf die personalisierte Internetseite von VF D2 geleitet, die dem Account des Homesellers zugeordnet ist. Der Vertrag mit dem Endkunden kommt direkt zwischen VF D 2 und dem Endkunden zustande. Soweit der Homeseller auf seiner Seite Werbung einbindet, hat er dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm an Dritte übermittelten Informationen wahrheitsgemäß sind und dem betreffenden Angebot von VF D2 entsprechen.

3.3 Der Homeseller ist weiter verpflichtet, jede von ihm durchgeführte Werbemaßnahmen als eigene Maßnahme kenntlich zu machen.

3.4 Der Homeseller ist verpflichtet, sämtliche wettbewerbsrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Für Direktmarketing-Maßnahmen per Post, E-Mail oder Fax ist durch den Homeseller sicherzustellen, dass die ausdrückliche Einwilligung des Kunden vorliegt. Der Homeseller ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von VF D2 Telemarketing-Maßnahmen durchzuführen. Je nach Art der Kundengewinnung ist der Homeseller verpflichtet, den potentiellen Kunden über bestehende Widerrufsrechte unter Angabe der Kontaktdaten für die Widerrufserklärung zu informieren.

3.5 Der Homeseller darf zur Werbung ausschließlich Materialen verwenden, die ihm von VF D2 zur Verfügung gestellt wurden. Insbesondere darf er außerhalb des Homeseller-Shops Marken, Warenzeichen und Logos von VF D2 nur in dem in Ziffer 4 beschriebenen Umfang verwenden, wenn und soweit ein schriftliches Einverständnis von VF D2 vorliegt. Der Homeseller stellt VF D2 von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der Pflichten in Ziffer 3.3, 3.4 und 3.5 beruhen. Weitergehende Ansprüche von VF D2 bleiben unberührt.

 

4. Markennutzung

 

4.1 VF D2 überträgt dem Homeseller während der Laufzeit des Homeseller-Vertrages das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und jederzeit widerrufliche Recht zur Nutzung der Marken und Logos von VF D2 zum Zwecke der Werbung, wenn und soweit das schriftliche Einverständnis von VF D2 vorliegt. Der Homeseller darf die zur Verfügung gestellten Werbemittel ausschließlich in der vereinbarten Weise auf seiner Internetseite verwenden.

4.2 Mit Ablauf des Homeseller-Vertrages, gleich aus welchem Grund, erlischt zugleich das Recht des Homesellers zur Markennutzung. Der Homeseller ist nicht berechtigt, aus der Markennutzung im Falle des Widerrufs oder der Beendigung der Nutzung Ansprüche gegen VF D2 geltend zu machen.

4.3 Im Falle einer Änderung der Marken oder Logos von VF D2 ist der Homeseller verpflichtet, umgehend die Nutzung der bisherigen Marken und Logos einzustellen und eine Anpassung der Markennutzung vorzunehmen.

4.4 Der Homeseller verpflichtet sich, VF D2 unverzüglich über Angriffe Dritter und Verletzungen der Markenrechte von VF D2 bzw. deren Vorbereitung zu informieren. Gleiches gilt, wenn der Homeseller wettbewerbswidrige Handlungen Dritter und insbesondere von Wettbewerbern zum Nachteil von VF D2 feststellt.

4.5 Das Recht zur Markennutzung des Homesellers umfasst nicht die Verwendung der Marken und Logos von VF D2 für Internet-Kennungen/-Adressen (Domains).

4.6 Der Homeseller stellt VF D2 von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der Pflichten in Ziffer 4 beruhen. Weitergehende Ansprüche von VF D2 bleiben unberührt.

4.7 Der Einsatz und die Bewerbung auf Werbeflächen in Suchmaschinen oder Sponsored Links, bezahlten Anzeigenschaltungen, Keywordadvertising, Keywordtargeting (wie z.B. Google AdWords etc.) bei Anbietern (wie z.B. Google, Yahoo, Bing usw.) mit der Marke Vodafone oder leicht abgewandelten Wörtern (Falsch- und Ähnlichschreibweisen) sowie die Verwendung der Marke Vodafone in Wortkombinationen ist nicht gestattet. Außerdem untersagt sind direkte Weiterleitungen auf die www.vodafone.de sowie auf den jeweils zur Verfügung gestellten Homeseller-Shop (z.B. www.homeseller.de/10000).

 

5. Anspruch auf Provision, Abrechnung und Auszahlung

 

5.1 Der Homeseller erhält gemäß den nachfolgenden Bestimmungen sowie der jeweils gültigen Konditionenliste für einen während der Laufzeit dieses Homeseller-Vertrages vermittelten Vertrag eine Einmalzahlung. Der Homeseller erhält eine Provision, soweit für die angebotenen Produkte und Dienstleistungen in der jeweils gültigen Provisionsliste Provisionen vorgesehen sind. Die Höhe der Provision richtet sich nach der jeweils gültigen Provisionsliste. Eine mehrfache Provisionierung einer Vermittlung durch andere Prämien- oder Provisionierungssysteme von VF D2 ist ausgeschlossen. Eine Vermittlung im Sinne dieses Vertrages liegt vor, wenn der Endkunde über die Werbung des Homesellers mit der entsprechenden Verlinkung auf die dem Homeseller zugeordnete Internetseite von VF D2 gelangt ist und dann online ein Vertragsabschluss zwischen VF D2 und dem Endkunden veranlasst wird. Darüber hinaus erhält der Homeseller eine Provision wenn aufgrund der Werbung des Homesellers ein schriftlicher oder fernmündlicher Auftrag des Endkunden bei VF D2 eingeht und aufgrund der Angaben auf dem schriftlichen Auftrag oder der fernmündlichen Angaben der Vertragsschluss der Vermittlungsleistung des Homesellers zugeordnet werden kann. Ein Anspruch auf eine Provision kann nur entstehen, wenn bei der Übermittlung des Kundenauftrags die Homeseller-ID als Zuordnungskriterium angegeben wurde.

5.2 Eine zur Provisionierung berechtigende Vermittlung liegt vor, wenn ein Vertrag mit dem Endkunden, den der Homeseller nach Maßgabe der Ziffer 5.1 angebahnt hat, wirksam zustande gekommen ist und ausgeführt oder aufgrund eines von Vodafone zu vertretenden Umstandes nicht ausgeführt wird. Ein Vertrag mit dem Endkunden gilt aus ausgeführt, wenn der Kunde die vertragsgegenständliche Dienstleistung seit Bereitstellung durch Vodafone mindestens drei Monate in Anspruch genommen und die vertragsgemäße Vergütung an Vodafone gezahlt hat.

5.3 Die Provisionen werden im laufenden Geschäftsmonat gesammelt und werden jeweils zur Mitte des Folgemonats ausgezahlt. Alle zur Auszahlung kommenden Provisionen werden im Provisionskonto des Homesellers angezeigt.

 

6. Inhaltliche Verantwortlichkeit

 

 6.1 Sofern der Homeseller auf seiner eigenen von ihm betriebenen Internetseite Werbebanner, Werbung für VF D2 oder Links zu VF D2-Seiten einbindet, sichert der Homeseller VF D2 zu, dass seine Website, nicht gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere solche zum Schutz der Jugend, gegen nationale und internationale Urheber, gewerbliche Schutz- und Persönlichkeitsrechte sowie sonstige Schutzrechte Dritter verstößt.

6.2 Insbesondere enthält die Website

a)    keine Inhalte mit strafbarem, rechtswidrigem oder sittenwidrigem Inhalt;

b)    keine Inhalte, die Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, den Krieg verherrlichen, für eine terroristische oder extremistische politische Vereinigung werben, zu einer Straftat auffordern oder ehrverletzende Äußerungen enthalten;

c)    keine Inhalte, die das Ansehen von VF D2 schädigen könnten.

6.3 Der Homeseller sichert darüber hinaus zu, dass er die oben genannten Inhalte weder speichert noch speichern lässt, verbreitet oder verbreiten lässt oder in Kenntnis des Inhalts auf solche Inhalte hinweist (insbesondere in Form so genannter Hyperlinks).

6.4 Der Homeseller wird seine Website inklusive der jeweiligen Subdomains sowie inhaltlich identischer Seiten unter anderer Domain regelmäßig stichpunktartig kontrollieren, um die Einhaltung der in den Ziffern 6.1 bis 6.3 genannten Zusicherungen zu gewährleisten. Er wird insofern VF D2 unverzüglich darüber informieren, sobald Verstöße gegen die in den Ziffern 6.1-6.3 genannten Verpflichtungen vorliegen.

6.5 Sollte VF D2 wegen eines Verstoßes gegen die vorstehenden Pflichten von einem Dritten in Anspruch genommen werden, ist der Homeseller hierfür im Verhältnis zu VF D2 allein verantwortlich und wird VF D2 insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter vollumfänglich freistellen.

6.6 Der Homeseller wird seine Website mit einer Anbieterkennzeichnung im Sinne des § 5 TMG sowie im Falle einer redaktionellen Gestaltung mit einem Impressum nach den jeweiligen presse- bzw. medienrechtlichen Vorgaben versehen.

6.7 Bei Verstoß gegen eine der unter Ziffer 6.1-6.6 geregelten Pflichten, ist VF D2 berechtigt, das Vertragsverhältnis umgehend zu beenden. VF D2 wird den Account, die Homeseller-ID sowie die zugewiesene Internetadresse deaktivieren. Gleiches gilt, wenn der Homeseller trotz vorheriger Abmahnung durch VF D2 erneut einen Kundenauftrag, der gemäß Ziffer 5 nicht vergütungsrelevant ist, zur Provisionierung an VF D2 weiterleitet

 

7. Rechte und Pflichten von VF D2

 

Der vermittelte Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Produktanbieter zustande. VF D2 behält sich das Recht vor, vom Homeseller vermittelte Kunden abzulehnen.

 

8. Verzug/Haftung

 

8.1 Der Homeseller kann aus dem Umstand, dass VF D2 den von ihm vermittelten Abschluss eines Vertrages gemäß Ziffer 7 ablehnt bzw. vom Vertrag zurücktritt keine Ansprüche gegenüber VF D2 herleiten.

8.2 Auf Schadenersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - haftet VF D2 dem Homeseller nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von VF D2, ihren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung begrenzt auf den Ersatz des typischen, voraussehbaren Schadens, bis zu einer Höhe von maximal € 500,00.

8.3 Die Haftungsbeschränkungen des Absatz 2 gelten nicht für von VF D2, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.4 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

 

9. Allgemeine Bestimmungen

 

9.1 Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sind ohne Zustimmung der jeweils anderen Partei nicht übertragbar.

9.2 Gegen Forderungen von VF D2 kann der Homeseller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

9.3 Mündliche Nebenabreden gelten nicht- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

9.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

 

10.1 Gerichtsstand ist Düsseldorf. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.

10.2 Für sämtliche Rechtsbezeichnungen zwischen VF D2 und dem Homeseller gilt ausschließlich das für die Rechtsbezeichnung inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Stand 06/2012

 

 

 

 

 

 

 

 

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